![]() |
Rechtsanwältin Renate Roos Liebe Mandantinnen und Mandanten! Wollen Sie gut beraten werden, und wünschen Sie sich eine Anwältin, die nicht nur fachlich hervorragend ist, aber auch Ihre tatsächlichen Interessen und Anliegen kennt und im Rahmen des Verfahrens, ob gerichtlich oder außergerichtlich beachtet. Sie können sich telefonisch oder auch in meiner digitalen Sprechstunde über das datenschutzkonforme vOffice beraten lassen. vOffice ist ein virtuelles Besprechungszimmer, in dem per Kamera und Mikrofon ein Gespräch stattfinden kann. Es ist fast wie ein persönliches Gespräch, nur ohne Anfahrt und Aufwand für Sie. Sie werden damit weiterhin in persönlicher Atmosphäre zielgerichtet beraten. In Angelegenheiten des Miet– und Arbeitsrechts biete ich Ihnen einen besonderen Service: einen pauschalen Beratervertrag. Dieser gewährt Vermietern, Arbeitgebern aber auch Betriebsräten, sowie mittelständischen Unternehmen eine dauerhafte rechtliche Beratung. Sie können dadurch „Ihrer Anwältin“ jederzeit Ihre rechtlichen Fragen stellen, ohne lästige Wartezeit auf einen Termin, stets die Notwendigkeit die allgemeinen Verwaltungsunterlagen auszufüllen und es ist meist auch preiswerter, denn nur bei einem Verbraucher ist das Erstberatungsgespräch auf maximal 250,00 € beschränkt. Durch die regelmäßige Beratung kann man gestalten und wird nicht gezwungen nur Schadensbegrenzung durchzuführen. Mit aktuellen Verträgen, AGB´s und den richtigen Handlungsanweisungen sind Sie auf alles bestens vorbereitet. Zum Beispiel die unterschätzte Klausel zum Wettbewerbsverbot. Gerade wurde das Urteil LAG Köln rechtskräftig. Der Arbeitnehmer wechselte zum direkten Konkurrenten des Mandanten und verstieß gegen das Wettbewerbsverbot im vereinbarten Umfeld. Der Arbeitnehmer ist verurteilt worden 6.000,00€ Schadensersatz zu zahlen. Das BAG wies die Nichtzulassungsbeschwerde zurück, das LAG die Anhörungsrüge. Auch ein Arbeitsvertrag ist immer noch ein Vertrag, der beide Vertragsparteien Rechte und Ansprüche gewährt, aber auch Pflichten auferlegt. Gleiches gilt für Mieter und Vermieter. Bleiben Sie regelmäßig und unmittelbar auf dem aktuellen Stand der Entwicklung von Vertragsgestaltungen und Rechtsprechung und nutzen und gestalten diese individuell nach Ihren eigenen Bedürfnissen. Das Ganze muss für Sie auch tatsächlich umsetzbar sein in der Praxis. Wenn Sie Fragen haben, zögern Sie nicht, mich anzusprechen. Gerne nehme ich mir Zeit, Sie ausführlich zu informieren. Ich freue mich, Sie in meiner Kanzlei begrüßen zu dürfen
|