Sie hatten einen Unfall? Sie sind geblitzt worden?

 

Unfallabwicklung

Sie hatten einen Unfall!

Probieren Sie sich selbst einen Zahn zu ziehen? 

Natürlich nicht, man geht zum Zahnarzt, der hat das studiert. 

Bei einem Autounfall sitzen Ihnen sehr wahrscheinlich Volljuristen als Sachbearbeiter gegenüber, deren Aufgabe es ist Ansprüche abzuwehren. 

Daher beauftragen Sie doch einen Rechtsanwalt, bei unverschuldetem Unfall erstattet die gegnerische Versicherung auch die notwendigen Kosten nach RVG!

  Selbst wenn die Versicherungen des Gegners sich nach einem Unfall schnell bei Ihnen melden und die Reparatur häufig in der von ihr selbst vorgeschlagenen Werkstatt zahlen – sind Sie sich sicher, dass die gegnerische Versicherung Ihnen all Ihre Ansprüche wirklich erstattet hat? Haben Sie einen Mietwagen oder den Nutzungsausfall, die Auslagenpauschale, Schmerzensgeld, die Kosten des Haushaltsführungsschadens erhalten? Ich überprüfe gerne Ihre Ansprüche und mache diese geltend.

Bußgeldverfahren

Gleiches gilt bei Bußgeldverfahren, gehen Sie frühzeitig zum Anwalt!

(Auch hier ist es ähnlich wie bei Zahnweh, es wird meistens nicht besser, wenn man wartet) 

Einspruch gegen Bußgeldbescheide möglich

Was viele nicht wissen: Ein hoher Prozentsatz aller Geschwindigkeitsmessverfahren ist anfechtbar. So können Sie mich ebenfalls bei Verkehrsstraftaten und Ordnungswidrigkeiten (Bußgeldsachen) sowie in Führerscheinangelegenheiten ansprechen.